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Willkommen
Ein herzliches Willkommen an Alle, die sich auf der Website unseres Pfarrsprengels im Kirchenkreis Havelberg-
Die Kirche ist kein Selbstzweck, sondern steht von ihrem Selbstverständnis her im Dienst der Liebe Gottes zu den Menschen. Jede Kirchengemeinde ist eine eigenständige juristische Person und wird vom Gemeindekirchenrat geleitet, der alle 6 Jahre von den Gemeindegliedern gewählt wird. Die Grundordnung (Verfassung der Landeskirche) beschreibt in juristischer Sprache das Selbstverständnis der Kirche mit ihren Gemeinden und legt die rechtlich relevanten Rahmenbedingungen fest, nach denen das Leben und das das Zusammenwirken der Kirche auf ihren verschiedenen Ebenen geregelt ist. Mit 14 Jahren darf man seinen GKR mitwählen, mit 18 hat jeder Christ die Möglichkeit, selbst in die Leitung der Gemeinde gewählt zu werden. Was der Gemeindekirchenrat zu tun hat, kannst Du im Abschnitt 2 der Grundordnung (Artikel 15) nachlesen.